Garantiebedingungen

WERKSGARANTIE (LIMITIERTE GARANTIE)

1. BEGRENZTE GARANTIE

1.1. Als Hersteller gewährleisten MARSTEK und seine verbundenen Unternehmen („MARSTEK“), dass alle MARSTEK-Produkte während des Garantiezeitraums frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind (mit Ausnahme von rein optischen Mängeln).

1.2. Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Kaufdatum, das durch die Originalrechnung nachgewiesen wird. Liegt keine Rechnung vor, gelten die internen Verkaufsaufzeichnungen von MARSTEK. Wenn auch keine Aufzeichnungen vorliegen, beginnt der Garantiezeitraum mit dem Datum der ersten Produktaktivierung, wie in der MARSTEK-Datenbank bestätigt.

1.3. Nach Ablauf des Garantiezeitraums erbringt MARSTEK weiterhin kostenpflichtige Wartungsleistungen. Die genauen Bedingungen und Kosten richten sich nach dem zu diesem Zeitpunkt von der MARSTEK-Kundendienstabteilung unterbreiteten Angebot.

1.4. Kunden können Serviceanfragen per E-Mail an support@marstekenergy.com oder über die MARSTEK-App einreichen und dabei Name, Bestellnummer, Kaufkanal, Adresse und Telefonnummer angeben. Das Kundendienstteam wird zeitnah per E-Mail auf die Anfrage reagieren.

1.5. Stellt sich heraus, dass ein abgedecktes Produkt fehlerhaft ist, bietet MARSTEK nach eigenem Ermessen eine der folgenden Leistungen an: (a) Reparatur oder (b) Austausch. Bei Zubehör wird ausschließlich ein Austausch angeboten.

1.6. MARSTEK wird fehlerhafte Produkte nach eigenem Ermessen kostenlos reparieren oder ersetzen, trägt jedoch nur die Transportkosten innerhalb des Landes des ursprünglichen Kaufs.

1.7. MARSTEK kann für Reparaturen oder Ersatz neue und/oder wiederaufbereitete Teile oder Produkte verwenden und behält sich das Recht vor, Original- oder verbesserte Designs einzusetzen.

1.8. Wird ein Produkt repariert oder ersetzt, läuft die Garantie für den Rest des ursprünglichen Garantiezeitraums oder für neunzig (90) Tage ab dem Datum der Reparatur/des Ersatzes weiter – je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.

1.9. Stellt MARSTEK fest, dass das Produkt nicht fehlerhaft ist oder der Mangel nicht unter die Garantie fällt, hat der Kunde alle im Zusammenhang mit der Prüfung, dem Reparaturversuch oder dem Austausch entstandenen Kosten zu erstatten. Die Garantieansprüche werden ausschließlich durch das Kundendienstteam von MARSTEK entschieden.

1.10. Möchte der Kunde das Produkt verlegen lassen, muss diese Verlegung von einem durch MARSTEK autorisierten Servicepartner durchgeführt werden. Alle mit der Verlegung verbundenen Kosten, einschließlich Arbeits-, Transport- und Nebenkosten, trägt allein der Kunde.


2. GARANTIEBESCHRÄNKUNGEN

2.1. Sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben, sind die hierin genannten Abhilfemaßnahmen die einzigen und ausschließlichen Rechte des Kunden. MARSTEK lehnt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.

2.2. Diese Werksgarantie ist nicht gültig, wenn:

2.2.1. Das Produkt außerhalb des Landes des ursprünglichen Kaufs installiert oder verlegt wird;
2.2.2. Das Produkt mit Hardware oder Software von Drittanbietern verbunden oder betrieben wird;
2.2.3. Installation, Modifikation, Reparatur, Austausch, Verlegung oder Wartung durch einen nicht autorisierten Dritten erfolgt;
2.2.4. Die Seriennummer des Produkts verändert, entfernt oder unlesbar ist.

2.3. Diese Werksgarantie gilt nicht für Mängel, die entstehen durch:

2.3.1. Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden oder Dritter;
2.3.2. Nichteinhaltung der Installations-, Betriebsanleitungen oder sonstiger technischer Produktdokumentationen;
2.3.3. Nichteinhaltung der Produktanforderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umgebungsbedingungen oder externe elektrische Parameter;
2.3.4. Externe, außerhalb der Kontrolle von MARSTEK liegende Faktoren, einschließlich normaler Verschleiß oder höhere Gewalt (z. B. Sturmschäden, Blitzschlag, Überspannung, Feuer, Unwetter, Überschwemmung, Schädlingsbefall usw.);
2.3.5. Ursachen, die nicht auf Herstellung oder Materialfehler zurückzuführen sind.

2.4. Ansprüche, die über den Umfang dieser Werksgarantie hinausgehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) Schadensersatzansprüche für direkte oder indirekte Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht wurden, oder (ii) Ansprüche auf entgangenen Gewinn, sind ausdrücklich NICHT von dieser Werksgarantie abgedeckt.

2.5. MARSTEK haftet nicht für die Nichterfüllung dieser Werksgarantie, wenn diese Nichterfüllung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhersehbare Umstände.


3. ALLGEMEINES

3.1. Kein Mitarbeiter oder Bevollmächtigter von MARSTEK oder sonstige Person oder Stelle ist befugt, Teile dieser Werksgarantie zu ändern oder aufzuheben. MARSTEK kann in Einzelfällen oder für bestimmte Produkte freiwillig die ganz oder teilweise nicht von dieser Werksgarantie abgedeckten Kosten übernehmen, behält sich jedoch das Recht vor, dies jederzeit ohne Verpflichtung zu tun, gleichartige Zahlungen an andere Eigentümer zu leisten.

3.2. Diese Werksgarantie berührt nicht die Rechte oder Rechtsmittel, die dem Kunden nach zwingenden Verbraucherschutzgesetzen zustehen. Soweit gesetzlich zulässig, sind alle stillschweigenden Garantien auf die Dauer dieser Werksgarantie beschränkt. Soweit eine Bestimmung dieser Garantie im Widerspruch zu zwingendem Recht steht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3.3. MARSTEK kann Informationen erheben, die unmittelbar mit der Serviceerbringung zusammenhängen (einschließlich Name, Telefonnummer, Postanschrift und Details zum gekauften Produkt). Diese Informationen werden ausschließlich zur Bearbeitung von Kundendienstanfragen verwendet. Die Einreichung eines Kundendienstantrags durch den Kunden gilt als ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Nutzung der vorgenannten Daten durch MARSTEK.